Mitgliedschaft kündigen
Auszug aus der Satzung
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
-
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstands. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.