Der Austritt aus dem SV Viktoria Rethem e.V. ist lt. § 8 der Satzung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muß an den Mitgliederverwalter oder Vorstand erfolgen.
Auszug aus der Satzung
§ 8 der Satzung:
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt:
a) durch Austritt aufgrund einer schriftlichen Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat jeweils zum Schluß eines Kalenderjahres.
b) durch Ausschluß aus dem Verein und aufgrund eines Beschlusses des Ehrenrates.
Durch das Erlöschen der Mitgliedschaft bleiben die aufgrund der bisherigen Mitgliedschaft zur Entstehung gelangten Verbindlichkeiten gegenüber dem Verein unberührt.
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 26. Januar 2012 21:12